Sanktionen nach Hinrichtung im Iran erhöhen
Nachdem das Mullah-Regime Mohammed Ghobadlou durch Folter zu einem „Geständnis“ gezwungen hatte, wurde der 23-jährige Friseur zum Tode verurteilt. Da das Oberste Gericht das Urteil aufhob, hatte er das Recht, in Berufung zu gehen. Trotzdem wurde Mohammed Ghobadlou heute gehängt – obwohl internationales Recht die Verhängung der Todesstrafe gegen Menschen mit geistigen Behinderungen verbietet und er seit seinem 15. Lebensjahr unter bipolaren Störungen litt.
Es ist davon auszugehen, dass auch ein erneutes Strafverfahren gegen Mohammed Ghobadlou im Iran unfair verlaufen wäre. Aber dieser eklatante Bruch iranischen und internationalen Rechts darf nicht folgenlos bleiben. Die jüngsten Aufrufe der Bundesregierung an den Iran, keine weiteren Todesurteile zu vollstrecken und die Todesstrafe unverzüglich abzuschaffen sind offensichtlich ungehört verhallt. Der Ankündigung der Bundesregierung, gemeinsam mit den Bündnispartnern den Druck auf den Iran weiter zu erhöhen, müssen jetzt erweiterte personenbezogene Sanktionen folgen.