Renata Alt legt Verfassungsbeschwerde gegen das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz ein
Die FDP-Bundestagsabgeordnete Renata Alt erklärt anlässlich der Verfassungsbeschwerde gegen das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz, die von sämtlichen Abgeordneten der FDP-Fraktion persönlich mitgetragen und finanziert wird:
Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz und insbesondere die enthaltenen pauschalen Ausgangssperren verstoßen vermutlich nicht nur gegen die Verfassung, sondern sind auch epidemiologisch nicht gerechtfertigt. Ausgangssperren sind ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte jedes Einzelnen und aufgrund ihrer fragwürdigen Wirksamkeit nicht akzeptabel. Bereits vor der Verabschiedung der Bundesnotbremse hat die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag auf entsprechende Bedenken hingewiesen und konstruktive Vorschläge für die dringend notwendigen Verbesserungen am Entwurf gemacht. Obwohl zahlreiche Verfassungsrechtler, der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages und mehrere Referate im Bundeskanzleramt die Verhältnismäßigkeit einiger Regelungen in Frage stellen, haben die Abgeordneten der Großen Koalition jegliche Vorschläge abgelehnt. Es macht fassungslos, mit welcher Vehemenz die Bundesregierung und die Große Koalition die Erkenntnisse der Wissenschaft ignorieren. Da wir diesen Gesetzesentwurf nicht hinnehmen werden, reichen meine Kollegen und ich nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.“