Renata Alt

Renata Alt fragt nach zur Strategie der Cyberaußenpolitik

Das Zeitalter der Digitalisierung stellt neue politische und rechtliche Herausforderungen an die Gestaltung der internationalen Ordnung. Gezielte Cyberangriffe und Desinformationskampagnen haben als „Fortführung internationaler Konfliktaustragung mit anderen Mitteln“ (Dr. Sven Herpig, Leiter Transatlantisches Cyber-Forum, Stiftung Neue Verantwortung) große Auswirkungen auf die Außen- und Sicherheitspolitik.

Cyberpolitik gehört daher zu einem neuen Kernbereich deutscher Außenpolitik. Im Jahr 2011 wurde im Auswärtigen Amt der Koordinationsstab Cyber-Außenpolitik ins Leben gerufen. Dem folgte die Einführung des Amtes eines Cyber-Sonderbeauftragten der Bundesregierung. Seit Juli 2015 heißt die Stelle „Beauftragter für Vereinte Nationen, Cyber-Außenpolitik und Terrorismusbekämpfung“.

Die modifizierte Bezeichnung lässt eine neue Ziel- sowie Schwerpunktsetzung der Bundesregierung vermuten. Es bleibt allerdings unklar, welche konkrete Strategie, Ziel- und Schwerpunktsetzung die Bundesregierung im Bereich der Cyber-Außenpolitik verfolgt und welche konkreten Ergebnisse bislang erzielt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Definition von Cyber-Außenpolitik legt die Bundesregierung ihrer Cyber-Außenpolitik als Querschnittsaufgabe im Auswärtigen Amt zugrunde? 
  2. Mit welcher Strategie, Ziel- und Schwerpunktsetzung wurde der Koordinierungsstab für Cyber-Außenpolitik im Auswärtigen Amt ins Leben gerufen?
  3. Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung gegen einen Arbeitsstab und gegen einen Fachreferat zugunsten eines Koordinierungsstabs für Cyber-Außenpolitik sowie eines Cyber-(Sonder-)Beauftragten entschieden?
  4. Hat sich die Strategie, Ziel- und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung nach der Umstrukturierung des Koordinationsstabs für Cyber-Außenpolitik und dessen Eingliederung in die Abteilung Internationale Ordnung im Auswärtigen Amt geändert bzw. erweitert? Falls ja, warum und inwiefern?
  5. Aus welchen Gründen erfolgten eine Umbenennung des Amtstitels sowie eine dreifache personelle Neubesetzung des Cyber-Beauftragten seit 2013?
  6. Wie viele Stabstellen umfasst der Koordinierungsstab für Cyber-Außenpolitik?
  7. Welche Abteilungen und Referate im Auswärtigen Amt beschäftigen sich über den Koordinierungsstab hinaus mit Cyberpolitik? Wie ist die interne Abstimmung und Zusammenarbeit der beteiligten Arbeitseinheiten organisiert und strukturiert?
  8. Welche Arbeitseinheiten auf Regierungsebene (bitte aufschlüsseln nach Ressorts, nachgeordnete Behörden, Abteilungen, Fachreferate) und welche Themen werden seitens des Koordinierungsstabs für Cyber-Außenpolitik im Auswärtigen Amt koordiniert? Wie ist die Koordinierung der beteiligten Arbeitseinheiten organisiert und strukturiert?
  9. Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Zuständigkeitskonkurrenzen zwischen den unterschiedlichen Ressorts und nachgeordneten Behörden, die für Cyberpolitik zuständig sind bzw. sich damit befassen? Falls nicht, warum hat Herr Dr. Fitschen ausdrücklich betont, dass es sich bei dem Koordinierungsstab im Auswärtigen Amt um eine reine Koordinierungsstelle handelt, die in keiner Konkurrenz mit den anderen Bundesministerien steht? (Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=bQmkoTr3K-I)
  10. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus der
    1. Amtszeit (2013 – 2014) des ersten Sonderbeauftragten für Cyber-Außenpolitik, Dirk Brengelmann?
    2. Amtszeit (2014- 2015) des zweiten Sonderbeauftragten für Cyber-Außenpolitik, Dr. Norbert Riedel?
    3. bisherigen Amtszeit (seit 2015) des aktuellen Beauftragten, Dr. Thomas Fitschen?
  11. Welche Ergebnisse sind aus den einzelnen Schwerpunktthemen im Bereich Cyber-Außenpolitik des Auswärtigen Amts hervorgegangen bzw. gehen hervor? Welche Projekte sind in den jeweiligen Schwerpunktthemen derzeit geplant? Welchen Zeitraum setzt die Bundesregierung für die Umsetzung der jeweiligen Projekte an?

    1. Gewährleistung der Sicherheit des Cyber-Raums und Eindämmung von aus der Digitalisierung entstehenden Bedrohungen

    2. Gewährleistung des Menschenrechtsschutzes, des Schutzes der Privatsphäre, der Meinungs- und Pressefreiheit im Internet

    3. Optimale Nutzung und Ausbau der wirtschaftlichen Chancen der Digitalisierung

  12. Welche Ziele hatte sich die Bundesregierung für ihren Vorsitz der der „Freedom Online Coalition“ 2018 gesetzt?

  13. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus ihrem Vorsitz der „Freedom Online Coalition“ 2018?

  14. Stimmt die Bundesregierung ihre Cyber-Außenpolitik mit der EU und/oder anderen Mitgliedstaaten der EU sowie internationalen Partnern ab? Falls ja, wie und mit welchen Staaten gestaltet sich der Austausch?

  15. Involviert die Bundesregierung die deutsche Zivilgesellschaft bei der Formulierung und Umsetzung ihrer Cyber-Außenpolitik? Falls ja, welche Akteure und in welcher Form?

Antwort der Bundesregierung