Renata Alt

Renata Alt fragt nach Wahlen in ukrainischen "Volksrepubliken"

  1. Sind die in den sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk für den 11. November 2018 angesetzten Wahlen nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit dem Minsker Abkommen von 2015 und falls nein, wie reagiert bzw. plant die Bundesregierung auf diesen Verstoß zu reagieren?
  2. Welchen Einfluss haben die für den 11. November 2018 angekündigten Wahlen bzw. die Bestätigung einer international nicht anerkannten Regionalregierung in den sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk nach Ansicht der Bundesregierung auf die vollständige Umsetzung des Minsker Abkommens von 2015 und auf die Errichtung einer UN-Friedensmission, die seit Anfang 2018 auch im Normandie-Format diskutiert wird?
  1. Die Minsker Vereinbarungen sehen die Abhaltung von Lokalwahlen im Rahmen der ukrainischen Gesetzgebung vor. Sogenannte „Wahlen“, wie sie die von den Separatisten angekündigt wurden, widersprächen Buchstaben und Geist der Abkommen und können keine Anerkennung finden. Sie sind mit der Souveränität und mit der territorialen Integrität der Ukraine nicht vereinbar. Russland ist aufgerufen, in diesem Sinne auf die Separatisten einzuwirken. DIe Bundesregierung hat sich hierzu bereits im Rahmen der Regierungspressekonferenz vom 5. Oktober 2018 sowie in einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes vom 4. Oktober 2018 geäußert.
    Zusammen mit Frankreich setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des Normandie-Formats weiterhin aktiv für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen ein und appelliert an alle Seiten, sich konstruktiv in den Prozess der Beilegung des Konflikts in der Ost-Ukraine einzubringen. Sie bringt sich im Rahmen des Normandie-Formats zudem in die Diskussion einer möglichen Ausweitung der Rolle der Vereinten Nationen bei der Lösung des Konflikts in der Ost-Ukraine ein.
  2. Die Ankündigung der Separatisten, „Wahlen“ in Teilen der Gebiete Donezk und Luhansk abzuhalten, belasten aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, da sie diesen zuwiderläuft und die Souveränität der Ukraine untergräbt. Die Bundesregierung hat sie deshalb öffentlich kritisiert, zuletzt hat sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 1. November 2018 in Kiew dazu geäußert. Jedes Handeln der Seiten, das den Minsker Vereinbarungen zuwiderläuft, birgt zudem die Gefahr, dass sich die jeweils andere Seite ihrerseits an Teile der Vereinbarungen nicht gebunden fühlt, was die Umsetzung der Vereinbarungen und den Friedensprozess insgesamt zusätzlich erschwert. Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Bundesregierung Auswirkungen auch auf die weitere Diskussion über eine mögliche von den Vereinten Nationen mandatierte Friedensmission für den Donbass nicht auszuschließen.