Renata Alt fragt nach Namensänderung Mazedoniens
- Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Verabschiedung des Abkommens über die Namensänderung durch das Parlament der Republik Mazedonien vor dem Hintergrund des zuvor gescheiterten Referendums, sowie mit Blick auf eine EU- sowie NATO-Mitgliedschaft des Landes?
- Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und falls ja, in welcher Form Druck auf Abgeordnete des mazedonischen Parlaments ausgeübt wurde, um eine notwendige Zweidrittelmehrheit zur Verabschiedung des Abkommens über die Namensänderung des Landes herbeizuführen?
Antwort der Bundesregierung
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Das Parlament der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hat am 19. Oktober 2018 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der Einleitung einer Verfassungsänderung zugestimmt. Das war ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Einigung mit Griechenland. Dem war am 30. September 2018 ein konsultatives Referendum über die Einigung mit Griechenland voraus gegangen, das keine rechtliche Bindungswirkung hatte. Da es sich um ein von der Regierung und nicht vom Parlament angesetztes Referendum gehandelt hat, gab es gemäß mazedonischem Recht keine Anforderung an ein Quorum. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 37 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wählerlisten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Teil veraltet waren und es umstrittene Angaben zur Höhe der Gesamtbevölkerung gab. Die Regierung unter Ministerpräsident Zaev hat aus den 91 Prozent „Ja“-Stimmen den Auftrag abgeleitet, nunmehr im Parlament entsprechende Verfassungsänderungen umzusetzen.
Die Bundesregierung unterstützt die angestrebte historische Einigung im Namensstreit mit Griechenland. Mit ihrer Umsetzung wäre ein entscheidendes Hindernis für die Annäherung Mazedoniens an die Europäische Union und die Nordatlantische Allianz (NATO) überwunden. -
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.