Renata Alt
Renata Alt fragt nach Gastransit durch die Ukraine
- Beabsichtigt die Bundesregierung (bilateral oder auf EU-Ebene) nach Fertigstellung des Projekts Nord Stream 2, dem ukrainischen Netzbetreiber Naftogaz, bzw. seiner Tochtergesellschaft Ukrtransgaz, eine Mindestabnahmemenge russischen Erdgas zu garantieren, die einen kostendeckenden Betrieb des Transitsystems gewährleistet, sodass der bestehende Gasversorgungskorridor weiter genutzt werden kann (vgl. auch Antwort 10, Drs 18/10433) und wie würde sich diese Maßnahme finanzieren?
- Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung als „geeignete Maßnahmen“ zur Minderung möglicher negativer Marktfolgen für die Ukraine, wie sie in der Verhandlungsrichtlinie für eine Vereinbarung zwischen Russland und der Europäischen Union über den Betrieb der Pipeline Nord Stream 2 unter Punkt 4 gefordert werden?
Antworten der Bundesregierung
- Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der Erdgastransit durch die Ukraine nach Auslaufen des Transitvertrages zwischen Gazprom und Naftogaz am 1. Januar 2020 auf kommerziell tragfähiger Grundlage fortgesetzt wird. Sie geht dabei davon aus, dass Volumina und Kosten direkt zwischen den beteiligten Unternehmen ausgehandelt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage „Erweiterung der Ostseepipeline Nord Stream 2“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10433.
- Die Bundesregierung unterstützt, unabhängig von der Frage eines Mandats für Verhandlungen zum Betrieb von Nord Stream 2, den mehrfach unterbreiteten Vorschlag der Europäischen Kommission, in trilateralen Gesprächen mit der ukrainischen und russischen Seite auf eine Fortsetzung des Erdgastransits durch die Ukraine nach Auslaufen der geltenden Verträge hinzuarbeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage „Lobbyismus und Drehtür-Effekt beim Ostsee-Pipeline-Projekt Nord Stream“ der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 19/283 verwiesen.