Renata Alt fragt nach Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen
Wie viele Sichtungen von unbemannten Luftfahrzeugen („Drohnen“) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 im An- und Abflugbereich an den nach Passagierzahlen zehn größten Flughäfen (bitte für jeden Flughafen einzeln aufführen) und mit welchen technischen Maßnahmen wird der nicht-genehmigte Betrieb im 1,5km-Umkreis von Flughäfen nach Kenntnis der Bundesregierung unterbunden?
Antwort der Bundesregierung
Die an den zehn verkehrsreichsten deutschen internationalen Flughäfen von Januar bis September 2019 von Luftfahrzeugen gemeldete Anzahl an gesichteten Drohnen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Frankfurt/Main 23
München 13
Düsseldorf 11
Berlin-Tegel 11
Hamburg 9
Köln/Bonn 5
Stuttgart 5
Berlin-Schönefeld 4
Leipzig/Halle 1
Hannover 4
In Bezug auf die technischen Maßnahmen zur Unterbindung des nichtgenehmigten Betriebs von Drohnen in der Nähe von Flugplätzen wird auf die umfassenden Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24.05.2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12.03.2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandsbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme verwiesen. Die darin enthaltenen Ausrüstungs-und Registrierungspflichten werden nach Einschätzung der Bundesre- - gierung die Anzahl der unerlaubten Aufstiege von Drohnen in Flughafennähe deutlich reduzieren.