Renata Alt fragt nach Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen
Wie viele Sichtungen von unbemannten Luftfahrzeugen („Drohnen“) gab es 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung im An- und Abflugbereich (Radius 1,5 km) an den nach Passagierzahlen zehn größten deutschen Flughäfen und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung solche „Drohnenflüge“ zu unterbinden?
Antwort der Bundesregierung
Laut jährlichem Bericht der DFD Deutsche Flugsicherung GmbH wurden im vergangenen Jahr 125 Sichtungen von unbemannten Luftfahrtgeräten in Flughafennähe gemeldet.
Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten ist gemäß §21a Abs. 1 Nr. 4 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erlaubnispflichtig, wenn er in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer von der Begrenzung von Flugplätzen stattfindet. Zudem ist für einen Betrieb innerhalb der Kontrollzone an Flughäfen die vorherige Freigabe durch die Flugverkehrskontrollstelle einzuholen (§21a Abs. 1 Nr. 5 LuftVO).