Renata Alt fragt nach Bilanz zur Polenpolitik
Bilanz der Polenpolitik der Bundesregierung in der 18. Wahlperiode
Den Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Republik Polen kommt sowohl innerhalb der Europäischen Union mit Blick auf die Politik gegenüber den östlichen EU-Nachbarn als auch in den drei angrenzenden Bundesländern sowie den grenznahen Städten und Gemeinden eine besondere Bedeutung zu. Im Land Brandenburg haben die Beziehungen zum Nachbarn Verfassungsrang.
Zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit der polnischen Regierung hat die FDP im Jahr 2009 die Stelle eines Polenkoordinators im Außenministerium geschaffen. Eine Stelle, die bis ins Jahr 2013 von der Staatssekretärin und heutigen Generalkonsulin in Gdańsk, Cornelia Pieper, und seither von dem Ministerpräsident des Landes Brandenburg Dr. Dietmar Woidke ausgeübt wurde.
So gut die bilateralen Beziehungen zwischen beiden Ländern seit dem Beitritt Polens zur EU am 1.5.2004 waren, so ambivalent war das Miteinander besonders während der zurückliegenden drei Jahre. Der Regierungswechsel in Warschau im Herbst 2015, aber auch europapolitische Entscheidungen wie die Öffnung der europäischen Außengrenzen im September 2015 oder der Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2 haben die Beziehung Deutschlands und Polens zueinander auf die Probe gestellt.
Die Bildung der neuen Bundesregierung gibt die Möglichkeit, eine Bilanz der Polenpolitik der vorherigen Bundesregierung zu ziehen und die zukünftige Strategie und Zielstellung in den Beziehungen zu Polen in den Blick zu nehmen.
Ich frage die Bundesregierung:
- Welche Strategie und Zielsetzung für die Zusammenarbeit mit Polen hat die Bundesregierung zu Beginn der 18. Wahlperiode in Bezug auf
- die bilateralen Beziehungen und
- gemeinsame Initiativen innerhalb der Europäischen Union definiert?
- Welche bilateralen Projekte wurden in der 18. Wahlperiode begonnen, fortgeführt und abgeschlossen?
- Welche gemeinsamen Initiativen auf EU-Ebene wurden erarbeitet, eingebracht und umgesetzt?
- Abzielend auf die Fragen 2 und 3: Wie bewertet die Bundesregierung jeweils die Ergebnisse?
- Welches waren aus Sicht der Bundesregierung während der 18. Wahlperiode die zentralen Herausforderungen in der Zusammenarbeit beider Länder, und wie wurde diesen begegnet?
- Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen seit dem dortigen Regierungswechsel im November 2015?
- Welche Auswirkungen hatte der Regierungswechsel in Polen auf die Definition gemeinsamer Interessen und Ziele?
- Welche Konsequenzen aus der Bilanz der 18. Wahlperiode zieht die Bundesregierung für ihre Strategie und Zielsetzung der Zusammenarbeit mit Polen in der 19. Wahlperiode?
- Welche Ziele für die Ausübung des Amtes des Polenkoordinators der Bundesregierung wurden für die 18. Wahlperiode definiert?
- Welche Überlegungen lagen der Entscheidung zu Grunde, die Position der/des Polenbeauftragten der Bundesregierung mit Beginn der 18. Wahlperiode nicht mehr auf Staatssekretärsebene anzusiedeln?
- Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Amt des Polenkoordinators seit seinem Bestehen der Bedeutung der bilateralen und innereuropäischen Beziehungen beider Länder in den Wahlperioden 17 und 18 angemessen ausgeübt wurde?
- Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Amt des Polenkoordinators auch in der 19. Wahlperiode weiter ausgeübt werden sollte? Falls ja: mit welcher Zielsetzung? Falls nein: warum nicht?