Renata Alt

Renata Alt fragt nach ausstehenden Zahlungsforderungen in Usbekistan

Nach einem halben Jahr Planungs- und Bauzeit entstand 2009 das „International Forums Palace Uzbekistan“ in der usbekischen Hauptstadt Taschkent. Das Gebäude umfasst eine Nutzfläche von knapp 40.000 Quadratmetern und ist angelegt als Repräsentationsgebäude für offizielle Staatsakte, Kongresse, Konferenzen und kulturelle Veranstaltungen. Mit dem Bau und der Ausstattung des luxuriösen Gebäudes beauftragte die damals in der Schweiz ansässige Firma Zeromax auch deutsche mittelständische Unternehmen (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirtschaftskriminalitaet-spur-nach-taschkent-1.4154236).

 

Die ursprünglich in den USA gegründete Firma Zeromax wird als größtes privates Unternehmen der Republik Usbekistan bezeichnet. Es besteht der Verdacht, dass Frau Gulnara Karimowa, Tochter des ehemaligen Staatspräsidenten der Republik Usbekistan, Islam Karimow, die eigentliche Eigentümerin der Zeromax ist. (https://www.theguardian.com/world/2010/dec/12/wikileaks-us-conflict-over-uzbekistan).

 

Die Geschäftsbeziehungen zwischen den beauftragten deutschen Unternehmen und der Firma Zeromax brachen im Jahr 2010, bedingt durch die plötzliche Insolvenz der Firma Zeromax, ab. Seither existieren aus dem Bau des „International Forums Palace Uzbekistan“ offene Zahlungsforderungen deutscher Unternehmen in Höhe von 60 Millionen Euro. Aus einem weiteren Bauprojekt, der Sportpark Taschkent mit einem Fußballstadion und einer Schwimmhalle, bestehen ebenfalls zusätzliche Zahlungsforderungen deutscher Unternehmen in Millionenhöhe. Die Zahlungsansprüche belaufen sich mittlerweile, unter Berücksichtigung von Zinsen und laufenden Kosten, insgesamt auf mehr als 130 Millionen Euro (https://eurasianet.org/uzbekistan-owes-germany-130m-eu-after-zeromax-building-spree).

 

Ich frage die Bundesregierung:

 

  1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über ausstehende Zahlungsforderungen der an den Bauprojekten „International Forums Palace Uzbekistan“ und Sportpark Taschkent beteiligten deutschen Unternehmen? Falls ja, seit wann weiß die Bundesregierung davon?
  2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen zwischen der Firma Zeromax und Frau Gulnara Karimowa, Tochter des ehemaligen Staatspräsidenten der Republik Usbekistan, Islam Karimow, vor?
  3. Liegen der Bundesrepublik Kenntnisse über den Verbleib des ehemaligen Geschäftsführers der Zeromax, Herrn M. Djalalov, vor? Wenn ja, welche?
  4. Welche unterstützenden Maßnahmen hat die Bundesregierung seither ergriffen, um die ausstehenden Zahlungsansprüche der betroffenen deutschen Unternehmen gegenüber der Republik Usbekistan geltend zu machen? Gab es in der Vergangenheit Gespräche auf Minister- oder Staatssekretärsebene mit Vertretern der betroffenen deutschen Unternehmen, mit Vertretern der usbekischen Regierung oder mit Vertretern der Firma Zeromax? Welche Themen wurden dabei besprochen? (Bitte nach Ministerien, Gesprächspartnern und Jahr aufschlüsseln)
  5. Welche unterstützenden Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die ausstehenden Zahlungsansprüche der betroffenen deutschen Unternehmen gegenüber der Republik Usbekistan geltend zu machen?
  6. Sind der Bundesregierung die Konvertierungsschwierigkeiten in Usbekistan bekannt, die deutsche Unternehmen akut daran hindern, ihre Umsätze in lokaler Währung direkt in Dollar oder Euro wechseln zu können? Falls ja, wie werden diese Hindernisse auf diplomatischer Ebene angesprochen und welche Absprachen gibt es dazu?
  7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das in der Schweiz beschlagnahmte Vermögen der Familie des ehemaligen Staatspräsidenten Islam Karimow nun dem usbekischen Staat zugeführt wird, mit der Folge, dass die Konkursmasse der Zeromax möglicherweise nicht mehr zur Befriedung der deutschen Gläubiger zur Verfügung stünde?
  8. Beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehenden Zahlungsforderungen im Rahmen des Besuches des Staatspräsidenten der Republik Usbekistan, Shavkat Mirziyoyev, zu Beginn des Jahres 2019 in Deutschland zu thematisieren und auf eine Auszahlung der deutschen Gläubiger hinzuwirken? Falls nein, warum nicht?
  9. Welche wirtschafts- und außenhandelspolitischen Entwicklungen sind mit dem Amtsantritt des Staatspräsidenten Shavkat Mirziyoyev in der Republik Usbekistan für die Bundesregierung erkennbar? Wie können wirtschaftliche Reformen Usbekistans nach Einschätzung der Bundesregierung die Entwicklung der deutsch-usbekischen Beziehung beeinflussen?
  10. Wie bewertet die Bundesregierung die Republik Usbekistan als Wirtschafts- und Investitionsstandort für deutsche Unternehmen?
  11. In welchen Bereichen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung protektionistische Tendenzen seitens Usbekistan gegenüber deutschen Unternehmen? Wenn ja, welche Maßnahmen gibt es und werden angestrebt, um diese zu beseitigen?
  12. Welche bürokratischen Hindernisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Unternehmen in Usbekistan? Welche Maßnahmen gibt es und werden angestrebt, um diese zu beseitigen?
  13. Bestehen Hermes-Bürgschaften oder andere außenhandelspolitische Absicherungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Republik Usbekistan? Lagen Hermes-Bürgschaften oder andere außenhandelspolitische Absicherungen der Bundesrepublik Deutschland im Fall der Beauftragung deutscher Unternehmen durch Zeromax vor?
  14. Beabsichtigt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Usbekistan zu intensivieren? Falls ja, mit welchem Ziel, in welchem Zeitraum und in welchen Wirtschaftsbereichen?

Antwort der Bundesregierung